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Corona-Überbrückungshilfe II beantragen

Jetzt Überbrückungsgeld zur Kompensation Ihrer Fixkosten abrufen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Mittel beantragen.

Wer erhält die Hilfen?

Unternehmen und Organisationen mit einem Corona-bedingten Umsatzrückgang von

  • mind. 50% in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber April bis August 2019 oder
  • durchschnittlich 30% Umsatzrückgang im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber April bis August 2019

Was und wie viel erhalte ich?

Einen nicht zurückzahlbaren Zuschuss zu den betrieblichen Fixkosten in den Monaten September, Oktober, November und Dezember 2020 in Höhe von:

  • 90% bei einem Umsatzrückgang > 70%
  • 60% bei einem Umsatzrückgang von 50% – 70%
  • 40% bei einem Umsatzrückgang von 40% – 50%

Die maximale Höhe der Überbrückungshilfe II beträgt 50.000 EUR pro Monat. Die bisherigen Höchstgrenzen durch die Mitarbeiteranzahl entfallen.

Wir berechnen Ihnen gerne individuell Ihre mögliche Überbrückungshilfe. Kontaktieren Sie uns unverbindlich unter 017677619317 oder per E-Mail unter beratung@steueroptimist.de

Wie beantrage ich die Hilfen?

Die Beantragung kann nur über Ihre/n Steuerberater/in oder Wirtschaftsprüfer/in erfolgen. Diese/r prüft die geltend gemachten Umsatzeinbrüche und die fixen Kosten.

Wir empfehlen Ihnen, sich schnellstmöglich mit Ihrer Kanzlei in Verbindung zu setzen und die Umsetzung zu besprechen. Bei knappen Entscheidungen zu Ihren Ungunsten, raten wir Ihnen, nachzuhaken, ob es in Ihrem Zahlenwesen nicht Bewertungsspielräume gibt. Ein engagiertes Vorgehen auf beiden Seiten ist dringend zu empfehlen.

Antragsfristen

Überbrückungshilfe II: Die Anträge können von einer registrierten Steuer- oder Wirtschaftsprüferkanzlei online ab dem 21. Oktober 2020 gestellt werden. Eine Antragstellung muss bis zum 31. Dezember 2020 erfolgen.

Überbrückungshilfe I: Anträge für die 1. Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate Juni bis August 2020) mussten spätestens bis zum 09. Oktober 2020 gestellt werden. (Änderungsanträge können bis einschließlich 30. November 2020 gestellt werden.)

Wie kann Steueroptimist mir dabei helfen?

Wir von Steueroptimist glauben, dass Unternehmen gerade in diesen Zeiten von ihrer Steuerberatung in jeder Form unterstützt werden müssen. Nur eine gemeinsame Strategie sichert den Geschäftserfolg. Wir finden mit Ihnen die für Sie passende Steuerberatung aus unserem Netzwerk.

Kontaktieren Sie uns gerne direkt mobil unter 017677619317 oder per E-Mail unter beratung@steueroptimist.de