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Finanzielle Schieflage durch das Coronavirus?

Was Unternehmer/innen jetzt tun können und wo Sie Unterstützung für Ihren Betrieb finden.

Die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie trifft die deutsche Wirtschaft mit voller Wucht. Besonders kleinere Unternehmen mit wenigen finanziellen Rücklagen sind gefährdet. Steueroptimist zeigt Ihnen eine Übersicht, welche Hilfen für Sie möglich sind:

Steuerliche Entlastungen

Einige Finanzämter haben bereits angekündigt, dass Vorauszahlungen von Einkommens- und Körperschaftssteuer herab- oder ausgesetzt werden können. Darüber hinaus werden die Finanzämter angewiesen, Steuerschulden zu stunden. Sprechen Sie hierzu am besten direkt mit Ihrer Steuerkanzlei oder dem örtlichen Finanzamt.

Auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge wird bei vom Coronavirus unmittelbar betroffenen Unternehmen bis Ende 2020 verzichtet. Quelle: Bundesministerium der Finanzen

Werden Ihre Fragen oder Bedenken in Ihrer Steuerkanzlei nicht ernst genommen? Unsere spezialisierten Steuerberater/innen helfen Ihnen gerne weiter. Jetzt direkt mobil unter 0176 776 19317 oder beratung@steueroptimist.de kontaktieren.

Update 27.04.2020

Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wird ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 auf 7 % gesenkt.

Betriebe, die aufgrund des Coronavirus in diesem Jahr mit einem Verlust rechnen, können diese Verluste ab sofort – neben den bereits für 2020 geleisteten Vorauszahlungen – mit für 2019 geleisteten Steuer-Vorauszahlungen verrechnen. So können bereits gezahlte Vorauszahlungen zurück erstattet werden. Sollte ein Verlustrücktrag möglich sein, ergeben sich weitere Erstattungen.

Kurzarbeitergeld

Hier gibt es schnelle Änderungen, die bereits ab April greifen: Die Bundesagentur für Arbeit bezahlt die Lohnkosten und Sozialabgaben, Leiharbeitnehmer werden künftig eingenommen und es müssen nur 10% der Beschäftigten von Kurzarbeit betroffen sein, damit die Regelungen greifen.

Update 27.03.2020: Nutzen Sie den Leitfaden unserer Partnerkanzlei in Wuppertal: Schritt für Schritt Kurzarbeit beantragen oder sprechen Sie uns einfach an. Wir helfen Ihnen gerne: 0176 776 19317

Update 27.04.2020: Das Kurzarbeitergeld wird erhöht. Ab dem vierten Monat des Kurzarbeitgeldbezuges steigt es auf 70 oder 77 % (Haushalte mit Kindern) und ab dem siebten Monat auf 80 oder 87 % (Haushalte mit Kindern). Diese Regelung gilt längstens bis Ende 2020.

Update 18.05.2020: Arbeitgeber können das Kurzarbeitergeld steuerfrei auf bis zu 80% des ausgefallenen Nettoentgelts aufstocken.

Soforthilfe Liquidität nach Bundesländern

Antragsberechtigt sind im Haupterwerb tätige gewerbliche Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe einschließlich Kulturschaffende mit bis zu 49 Beschäftigten, die durch die Coronapandemie in eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage und in Liquiditätsengpässe geraten sind. 

Die Höhe der Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten: – Bis zu 5 Beschäftigte bis zu 9.000,00 Euro – Bis zu 10 Beschäftigte bis zu 15.000,00 Euro – Bis zu 24 Beschäftigte bis zu 25.000,00 Euro – Bis zu 49 Beschäftigte bis zu 40.000,00 Euro

Baden-Württemberg: Antrag Soforthilfe Corona
Bitte laden Sie den Antrag hier hoch: IHK Webseite

Bayern: Antrag Soforthilfe Corona
Zusendung an örtlich zuständige Vollzugsbehörden: Link zu den Vollzugsbehörden

Berlin: Online-Antrag Soforthilfe Corona
Der Online-Antrag ist aktuell mit einer Wartezeit verbunden.

Brandenburg: Antrag Soforthilfe Corona
Im Anschluss den Antrag an soforthilfe-corona@ilb.de senden.

Bremen: Antrag Soforthilfe Corona
Im Anschluss den Antrag an zuschuss@bab-bremen.de senden.

Hamburg: Online-Antrag Soforthilfe Corona
Den Link zum Antrag finden Sie am Ende der verlinkten Seite. Scrollen Sie dafür bitte nach ganz unten.

Hessen: Erläuterung Online Antrag Soforthilfe Corona + Link zur Beantragung

Mecklenburg-Vorpommern: Antrag Soforthilfe Corona
Eine postalische Zusendung des Antrags ist zwingend erforderlich an: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern Postfach 16 02 55, 19092 Schwerin

Niedersachsen: Antrag Soforthilfe Corona
Senden Sie den Antrag an antrag@soforthilfe.nbank.de

Nordrhein-Westfalen: Online-Antrag Soforthilfe Corona
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Rheinland-Pfalz: Antrag Soforthilfe Corona
Senden Sie den Antrag im PDF Format an csh@isb.rlp.de

Saarland: Antrag Soforthilfe Corona
Senden Sie den Antrag an soforthilfe@wirtschaft.saarland.de

Sachsen: Online-Antrag Soforthilfe Corona
Senden Sie den Antrag an coronahilfe@sab.sachsen.de

Sachsen-Anhalt: Antrag Soforthilfe Corona
Senden Sie den Antrag im PDF Format an soforthilfe-corona@ib-lsa.de

Schleswig-Holstein: Antrag Soforthilfe Corona
Senden Sie den Antrag an soforthilfezuschuss@ib-sh.de

Thüringen: Antrag Soforthilfe Corona
Senden Sie den Antrag an die zuständige IHK per E-Mail oder per Post an: Thüringer Aufbaubank, Gorkistraße 9, 99084 Erfurt

Kurzfristige Fördermittel

Die KfW versorgt Unternehmen mit schnell verfügbarer Liquidität. Diese steht sowohl etablierten, als auch neu gegründeten Unternehmen zu Verfügung. Diese Kredite müssen über die Hausbank beantragt werden. Eine Übersicht der möglichen KfW Fördermittel finden Sie auf der Homepage der KfW. Auch hier empfiehlt sich die Absprache mit der Steuerkanzlei, um diese Maßnahmen abzustimmen und die aktuelle Finanzlage des Unternehmens zu bewerten.

Bürgschaften

Bürgschaften werden meist auf landesebene über die lokalen Bürgschaftsbanken und den Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften angeboten. Wählen Sie auf der Webseite des Verband Deutscher Bürgschaftsbanken Ihr Bundesland und damit Ihre zuständige Bürgschaftsbank aus.

Besprechen Sie auch dieses Vorgehen am besten direkt mit Ihrer Steuerkanzlei.

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Die Insolvenzantragspflicht von drei Wochen wird bis zum 30.09.2020 ausgesetzt. Dies betrifft Unternehmen, die die voran genannten öffentlichen Mittel in Anspruch nehmen müssen, um zu überleben. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz möchte damit verhindern, dass ein Unternehmen nur Insolvenz anmelden muss, weil die angekündigten Hilfen nicht rechtzeitig ankommen werden. Quelle: Webseite des Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz

Dies ist ein weiterer Baustein, der die Auswirkung des Coronavirus auf Ihr Unternehmen abfedern soll. Zur Umsetzung wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsanwalt und/oder Ihren Steuerberater.

In eigener Sache

Wir wünschen allen Unternehmer/innen bei der Bewältigung dieser Krise viel Erfolg, Kraft und Mut. Jede Krise ist auch eine Chance. Die Chance, eigene Strukturen zu hinterfragen. Die Chance das eigene Unternehmen aus einem anderen Blickwinkel zu betrachten.

Steueroptimist hat es sich zur Aufgabe gemacht, Unternehmen langfristig erfolgreicher zu machen. Spezialisierte Steuerberatung kann dies leisten. Lernen Sie unsere spezialisierten Kanzleien unverbindlich kennen und erhalten eine kostenfreie Potentialberatung für Ihr Unternehmen. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt direkt mobil unter 0176 776 19317 oder per E-Mail unter beratung@steueroptimist.de